Ab 13.01. keine Testnotwendigkeit mehr für geboosterte Personen bei 2G+ (Update 13.01.)
Aktuelle Corona-Infos Die neue Coronaschutzverordnung tritt am 13. Januar (Donnerstag) in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports: – Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+– Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G+– Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich Nach der ab dem 13.01.2022 gültigen Coronaschutzverordnung gilt …