Ab 13.01. keine Testnotwendigkeit mehr für geboosterte Personen bei 2G+ (Update 13.01.)

Aktuelle Corona-Infos

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Die neue Coronaschutzverordnung tritt am 13. Januar (Donnerstag) in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

– Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
– Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G+
– Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Nach der ab dem 13.01.2022 gültigen Coronaschutzverordnung gilt beim Sport in der Halle weiterhin die 2G-Plus-Regel (ausschließlich geimpft und genesen mit zusätzlichem Test). Die Testnotwendigkeit für geboosterte Personen entfällt ab Donnerstag. Der Landessportbund NRW hat hierzu eine entsprechende Übersicht nach Altersbereichen herausgegeben:

Kinder bis zum Schuleintritt

– Immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt (geimpft/genesen/getestet)
– Altersnachweis (durch Kinder-/Personalausweis, Schülerausweis oder ähnliches, Erklärung der Eltern) ggf. erforderlich
– Eltern-Kind-Angebote: Eltern fallen unter die 2G+ Regel, wenn sie aktiv am Sportgeschehen teilnehmen
– Kinder Begleitung/Hilfe bei Umkleide: Begleitperson 2G (Zuschauerregelung)

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag

– Immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt (geimpft/genesen/getestet)
– Altersnachweis (durch Kinder-/Personalausweis, Schülerausweis oder ähnliches, Erklärung der Eltern) erforderlich

Schülerinnen/Schüler ab dem 16. Geburtstag

– Müssen die 2G+ Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen und getestet). Personen müssen immunisiert sein, Schultest gilt nicht als Immunisierungsnachweis
– Das zusätzliche Testerfordernis „+“ kann durch einen Schul-Testnachweis (Schülerausweis ist ausreichend) oder eine Boosterimpfung erfüllt werden.
– Vor-Ort-Testungen durch die Vereine sind möglich.

Jugendliche, die keine Schülerinnen/Schüler mehr sind, und Erwachsene

– Müssen die 2G+ Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen und getestet oder geboostert)
– Vor-Ort-Testungen durch die Vereine sind möglich.

Zuschauer

– Müssen die 2G Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen)
– Maskenpflicht, auch am Sitzplatz

Trainerinnen/Trainer und Übungsleiterinnen/Übungsleiter

– Müssen 2G Status (immunisiert) oder einen offiziellen Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden (Antigen- Schnelltest) bzw. 48 Std. (PCR-Test) ist. Bei fehlender Immunisierung muss bei der gesamten Ausübung der Tätigkeit eine Maske getragen werden.


Orientierungshilfe des LSB NRW zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW (wirksam ab 13.01.2022) Stand 13.01.2022
Coronaschutzverordnung des Landes NRW (Stand 13.01.2022)

Alle aktuellen Informationen zu den Corona-Regelungen auf der Webseite des Landessportbundes NRW

Aktuelle Informationen zum Coronavirus von der Landesregierung NRW

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